Hunde

Die Mitnahme von Hunden in die von uns bereisten Länder Griechenland, Türkei, Bulgarien, Rumänien, Moldawien und Ukraine klingt auf dem Papier kompliziert und umständlich. Für die Einreise benötigt man einen EU-Tierpass, einen implantierten Chip, die notwendigen Impfungen und jeweils ein Gesundheitszeugnis vom Amtstierarzt, das nicht älter als zehn Tage ist. Für die Wiedereinreise in die EU aus tollwutgefährdeten Ländern wie z.B. die Türkei ist ein Nachweis der Wirksamkeit der Tollwutimpfung, die so genannte Titerwertbestimmung, notwendig. Diesen Nachweis sollte man möglichst vor der Einreise in die Türkei machen, da es in der Türkei nur ein von der EU anerkanntes Labor in Ankara gibt, das ihn durchführen kann und da danach noch einmal drei Monate gewartet werden muss. Das sind die offiziellen Bestimmungen.

Unseren Hund, den wir als Welpen in Griechenland aufgegabelt haben, haben wir beim Tierarzt für die weitere Reise vorbereiten lassen. Er wurde gegen Tollwut, Staupe etc. geimpft, bekam einen EU-Tierpass und einen implantierten Chip. Im Tierpass wurde die Gesundheitsprüfung vom Tierarzt mittels Stempel und Unterschrift belegt. In der Türkei haben wir die Titerwertbestimmung in Ankara nachgeholt und sind ohne die dreimonatige Wartezeit und ohne ein aktuelles Gesundheitszeugnis wieder in die EU über Bulgarien eingereist. Dies war wider Erwarten vollkommen problemlos, da die Zöllner lediglich den EU-Tierpass überflogen haben. Die Grenzen nach Rumänien, Moldawien und in die Ukraine haben wir ohne ein aktuelles Gesundheitszeugnis überquert. Auch dies verlief reibungslos.

Für die Einreise in die Russische Föderation haben wir in der Fährstadt Kerch bei einem Tierarzt (45.360318,36.515281) für umgerechnet 4 Euro ein amtliches Gesundheitszeugnis ausstellen lassen. Nach unserer Information darf dies nur 48 Stunden alt sein. Die Bezahlung verlief etwas kompliziert, da es sich um ein amtliches Dokument handelt. Der Tierarzt gab uns einen Zettel. Damit gingen wir zu einer Bank und zahlten einen Teil der 4 Euro ein. Dafür wurde mein Reisepass benötigt. Die Bank händigte mir eine Quittung aus, die ich wiederum bei dem Tierarzt einreichte. Dort zahlten wir den Rest des Geldes und das Gesundheitszeugnis wurde handschriftlich erstellt und abgestempelt. Die russischen Grenzbeamten interessierten sich für die Papiere. Einige Reisende berichteten, dass sie für die Einreise mit dem Hund an der Grenze Gebühren zahlen mussten. Uns blieb dies – vermutlich wegen der Vollständigkeit unserer Papiere – erspart.

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